Allgemeines
zum Thema "SPENDEN"
Als Verein, der aktiv
Jugendarbeit betreibt, sind wir auf das Engagement unserer eigenen
Mitglieder angewiesen. Dies kommt vor allem im Bereich der musikalischen
Ausbildung stark zum Tragen.
Die Vereinsarbeit erstreckt sich nicht nur auf das "NORMALE"
Spielen bei Auftritten,
sondern ein Großteil spielt sich im Verborgenen ab.
Die Ausbildung unserer neuen Mitglieder wird vorangetrieben, Uniformteile,
Instrumente und Notenmaterial müssen beschafft werden.
Zusätzlich bilden sich unsere Mitglieder selber auf Lehrgängen weiter
fort, um fit zu bleiben.
Dies alles zu ermöglichen bedarf es finanzieller Mittel, die wir selbst
durch unsere Auftritte versuchen zu erwirtschaften. Mancher Wunsch bleibt
allerdings unerfüllt, weil die Finanzen nicht mitspielen.
Helfen Sie uns mit Ihrer Spende (egal ob klein oder groß) unseren Verein
am Leben zu erhalten.
Unser Verein ist im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig
anerkannt.
Spenden
durch Unternehmen + Geschäftsleute
Als Unternehmer haben Sie
mehrere Möglichkeiten uns mit einer Spende zu helfen.
Mit einer Geldspende helfen Sie uns natürlich am besten. Hier gilt das
gleiche wie für private Spenden. Sie können gerne
auch eine Sachspende leisten. Dies kann zum Beispiel ein Instrument sein,
das von uns benötigt wird, Uniformteile oder anderes.
In bestimmten Fällen können Sie solche Ausgaben auch in erhöhtem Maße
gewerbesteuerlich geltend machen, z. B. in Zusammenhang mit Werbung
für Ihr Unternehmen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann können Sie
sich gerne an uns wenden. Wir bieten Ihnen dazu gerne eine Auskunft durch
unserem
Schatzmeister.
Auch als Privatmann können Sie
uns mit einer Spende helfen, und trotzdem einen steuerlichen Vorteil
erlangen. Überweisen Sie uns Ihre Spende mit dem Vermerk
"SPENDENQUITTUNG ERBETEN AN
KTO.-INHABER" (Kto.-Nr.
105 785 00, BLZ. 401 654 00. Geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre
Postadresse an.
Fragen Sie erforderlichenfalls bei unserem
Schatzmeister nach, welche zusätzlichen Angaben gebraucht werden,
damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen und per Post zusenden
können. Diese können Sie bei Abgabe Ihrer Lohnsteuerunterlagen beim
Finanzamt geltend machen.
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